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   BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78   

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BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78 (https://dejure.org/1982,1780)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1982 - 6 P 63.78 (https://dejure.org/1982,1780)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 6 P 63.78 (https://dejure.org/1982,1780)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Personalratsvorsitzenden zur Ladung von Beauftragten aller im Personalrat vertretenen Gewerkschaften zu einer Personalratssitzung - Befugnis des Personalratsvorsitzenden zur Einladung von Gewerkschaftsbeauftragten ohne vorherige Rücksprache mit den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 7
  • ZBR 1983, 163
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78

    Bethel

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Vielmehr schützt diese Verfassungsbestimmung die Koalitionsfreiheit und damit auch das Betätigungsrecht der Koalition nur in einem Kernbereich (BVerfGE 19, 303 C [312]; 28, 295 [304]; 57, 220 [245]).

    Dieses Betätigungsrecht ist verfassungsmäßig nur insoweit verbürgt, als es für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition als unerläßlich betrachtet werden muß (BVerfGE 17, 319 [333]; 57, 220 [245]).

  • BVerwG, 29.08.1975 - VII P 2.74

    Antrag auf Aufnahme eines Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung der nächsten

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Das Recht eines einzelnen Mitgliedes, die Aufnahme eines Gegenstandes in die Tagesordnung zu verlangen, würde die Funktionsfähigkeit des Personalrats beeinträchtigen und zu einer Aufblähung der Sitzung mit Beratungspunkten führen, die infolge mangelnder Unterstützung von vornherein keine Aussicht auf Annahme haben (siehe BVerwGE 49, 144 [148]).

    August 1975 - BVerwG 7 P 2.74 - (BVerwGE 49, 144 [147]) bereits ausgesprochen.

  • BVerfG, 26.05.1970 - 2 BvR 664/65

    Mitgliederwerbung I

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Vielmehr schützt diese Verfassungsbestimmung die Koalitionsfreiheit und damit auch das Betätigungsrecht der Koalition nur in einem Kernbereich (BVerfGE 19, 303 C [312]; 28, 295 [304]; 57, 220 [245]).
  • BVerfG, 30.11.1965 - 2 BvR 54/62

    Dortmunder Hauptbahnhof

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Vielmehr schützt diese Verfassungsbestimmung die Koalitionsfreiheit und damit auch das Betätigungsrecht der Koalition nur in einem Kernbereich (BVerfGE 19, 303 C [312]; 28, 295 [304]; 57, 220 [245]).
  • BVerfG, 23.03.1982 - 2 BvL 1/81

    Verfassungswidrigkeit des Bremischen Personalvertretungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Daß in beiden Fällen infolge des Quorums kleinere Minderheiten nicht zum Zuge kommen können, um einen Antrag durchzubringen, bedeutet keine Verletzung des Gleichheitssatzes, weil das Verlangen nach ausreichender Unterstützung im Interesse einer ordnungsgemäßen Arbeit des Personalrats sachlich gerechtfertigt ist (siehe dazu auch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 23. März 1982 - 2 BvL 1/81 -).
  • BVerfG, 14.04.1964 - 2 BvR 69/62

    Bayerische Bereitschaftspolizei

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Dieses Betätigungsrecht ist verfassungsmäßig nur insoweit verbürgt, als es für die Erhaltung und Sicherung der Existenz der Koalition als unerläßlich betrachtet werden muß (BVerfGE 17, 319 [333]; 57, 220 [245]).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 6 P 10.78

    Mitbestimmungsrecht der Personalvertretung - Sozialeinrichtung -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1982 - 6 P 63.78
    Dieses Recht muß sich, wie der Senat bereitsim Beschluß vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 P 10.78 - PersV 1980, 105 (unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung) ausgesprochen hat, aus den materiellen Vorschriften des Bundespersonalvertretungsgesetzes ergeben.
  • BVerwG, 15.05.2020 - 5 P 5.19

    Vorsitzender des Personalrats kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz nur

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Mitglieder der Personalvertretung für das gesetzmäßige Handeln der Personalvertretung und somit auch für die Gesetzmäßigkeit von deren Beschlussfassungen mitverantwortlich (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 1977 - 7 P 10.75 - Buchholz 238.3A § 75 Nr. 4 S. 18 und vom 16. Juni 1982 - 6 P 63.78 - Buchholz 238.3A § 36 BPersVG Nr. 1 S. 2 f.; s.a. Beschluss vom 28. Oktober 1993 - 6 P 25.91 - Buchholz 250 § 40 BPersVG Nr. 2 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2011 - 20 A 10/10

    Zulässigkeit der Ergänzung der Tagesordnung einer Personalratssitzung um

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. August 1975 VII P 2.74 , BVerwGE 49, 144 = ZBR 1976, 124, und VII P 12.74 , PersV 1976, 388, vom 16. September 1977 VII P 10.75 , PersV 1979, 63 = ZBR 1978, 207, und vom 16. Juni 1982 6 P 63.78 , BVerwGE 66, 7 = PersV 1983, 195 = ZBR 1983, 163.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.1995 - 17 M 826/95

    Personalratsmitglied; Vorläufiges Amtsverbot; Einstweilige Verfügung;

    Die Beratungsgegenstände müssen vielmehr dem Gesetz entsprechend bezeichnet sein, also mit genauer Angabe der von der Dienststelle beabsichtigten beteiligungspflichtigen Maßnahme, z. B. bei der Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens dessen genaue Bezeichnung mit seiner besoldungsmäßigen Bewertung und dem Namen des Beschäftigten, dem dieser Posten übertragen werden soll (BVerwGE 49, 144 = PersV 1976, 305, 385, 389; BVerwGE 66, 7 = PersV 1983, 195, 197).
  • OVG Niedersachsen, 26.02.1992 - 18 L 28/90

    Pflichtverletzung eines Einzelmitgliedes des Personalrates aufgrund der

    Hiervon mag eine Ausnahme zu machen sein, soweit (angebliche) Pflichtverletzungen streitig sind, die im Zusammenhang mit der Geschäftsführung der Personalvertretung stehen ( §§ 40 ff. Nds. PersVG ; so BayVGH und Lorenzen/Haas/Schmitt, jeweils a.a.O.); insofern billigt die Rechtsprechung auch dem einzelnen Personalratsmitglied ein Recht auf gerichtliche Klärung zu, weil es wegen seiner Mitgliedschaft für das gesetzmäßige Handeln der Personalvertretung mitverantwortlich ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 16. Juni 1982 - BVerwG 6 P 63.78 -, PersV 1983, 195 m.w.N.).
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